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Mietspiegel Gemeinde Rieden

Im Zuge der gerichtlich angeordneten Neuausrichtung des Zweitwohnungssteuerrechts, wonach zukünftig die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer nach Maßgabe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erfolgen hat, war die Entwicklung eines Mietspiegels für das Gemeindegebiet notwendig.

Hierzu wurde die Firma ALP mit Sitz in Hamburg in Zusammenschluss mit den umliegenden Gemeinden und unter Federführung durch die Stadt Füssen beauftragt.

Der Mietspiegel wird gemäß § 558d BGB auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland alle zwei Jahre fortgeschrieben. Nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren ist der Mietspiegel neu zu kalkulieren und die Datengrundlagen vollumfänglich erneut zu erheben. Die Fortschreibungen bzw. Aktualisierungen werden jeweils vom Gemeinderat beschlossen.

Sie können den Mietspiegel in der jeweils gültigen Fassung sowie die Mietspiegelsatzung auf dieser Seite einsehen.