Breitbandausbau - Verfahren 2 - in Rieden am Forggensee
Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generationen, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden.

Die Gemeinde Rieden am Forggensee möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Brandbreite schnellstmöglich realisieren. Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert.

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).


Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Rieden am Forggensee hat am 19. Juli 2018 den Zuwendungsbescheid bekommen.

Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Rieden am Forggensee bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens

Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)

 

Achtung!!
Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 31.01.2018, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum August 2018.


Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)

Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

Förderschritt 1 - IST-Versorgung

Das vorläufige Erschließungsgebiet mit IST-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr Bürgermeister Max Streif