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Aktuelle Berichte aus Rieden

Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe

Die Berufsgenossenschaften haben die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Daher wird ab Juli der von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beauftragte Mitarbeiter Herr Christian Schenk die landwirtschaftlichen Betriebe überprüfen und über die Maßnahmen zur Unfallverhütung beraten.

Nach § 19 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) hat jeder Unternehmer die Besichtigung seines Betriebes durch den Beauftragten zu dulden, und ihn auf sein Verlangen dabei zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.

Sollte ein Unternehmer (z.B. Nebenerwerbslandwirt) zur Betriebsprüfung nicht angetroffen werden, wird der Sicherheitsberater eine Benachrichtigung überlassen.
Die Gemeinde bittet alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen zu unterstützen und vorhandene Gefahrenstellen in den Betrieben rechtzeitig zu beseitigen.