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Aktuelle Berichte aus Rieden

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden am Forggensee hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.10.2025 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Diet-ringen" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 06.10.2025 unter Einarbeitung von konkreten Än-derungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 13.10.2025 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Gemeindegebiet, westlich des Ortsteiles Dietringen, nördlich der Bundesstraße B 16. Er umfasst die Gebäude und Anlagen des bestehenden "Hotels Schwarzenbach" mit den Grundstücken Fl.-Nrn. 429, 430, 431, 431/1, 432 und 1671 (Teilfläche) der Gemarkung Rie-den am Forggensee. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2025 wird in der Zeit vom 12.05.2026 bis 16.06.2026 im Internet auf der Internetseite gemeinde.rieden.de/verwaltung/bekanntmachungen der Gemeinde Rieden am Forggensee veröffentlicht. 

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2025 in der Zeit vom 12.05.2026 bis 16.06.2026 im Rathaus der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee; Verwaltung 1. Stock) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
 
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Mittwoch bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr. Die allge-meinen Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag von 14.00 bis 17.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus wäh-rend gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Be-gründung in der Fassung vom 13.10.2025 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. 

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellung-nahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@rieden.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan unberücksichtigt bleiben. 

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der der Ge-meinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee; Verwaltung 1. Stock), während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentli-chen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Ab-senderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.